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Auf einem sehr schmalen, langen Grundstück in Meerbusch soll ein weiteres Einfamilienhaus erstellt werden:

Das im Bebauungsplan vorgesehene gemeinsame Baufenster mit dem benachbarten Bestandsgebäude ließ kein selbstständiges Gebäude zu uns wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage “begradigt”. Der immer noch schräge Anschnitt des Grundstücks wird in den neuen Baukörper übernommen und dort in Form von Erker und Loggia als Erweiterung  der ansonsten rechtwinklig angelegten Innenräume sichtbar gemacht.

In Kombination mit den ansonsten streng einzuhaltenden Vorgaben in Bezug auf Gebäudetiefe, maximale Traufhöhe und Dachschräge entsteht somit, unter maximaler Ausnutzung des Grundstücks, ein schlichtes, schlankes, elegantes Einfamilienhaus mit Ausrichtung auf den anschließenden Garten.