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Zwei unterschiedliche Parteien – eine wachsende Kleinfamilie und ihre (Schwieger-) Mutter – schliessen sich zu einer Bauherrengemeinschaft zusammen und möchten ein gemeinsames Doppelhaus errichten:

Aufgrund des hohen Grundstückspreises wird auf Überflüssiges verzichtet und klare, moderne Schlichtheit (mit Ausbau- und Erweiterungspotential) erzeugt. Der geringere Platzanspruch der Schwiegermutter bietet die Möglichkeit, zwei notwendige überdachte Stellplätze sowie ebenerdige Abstellräume innerhalb des Bauvolumens unterzubringen und somit auf eine Unterkellerung des Hauses zu verzichten.